Sie planen einen Ausflug an die Küste, denken Sie aber an die Ebbe und Flut oder auch Tide oder Gezeiten genannt. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie. Dort geben Sie Ihren Wunschort ein und sehen gleich, ob Flut oder Ebbe ist. LINK

Informationen zur aktuellen Coronalage

DERZEIT LIEGEN KEINE EINSCHRÄNKUNGEN VOR.

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Sie können uns gerne die Impf- oder Testbestätigung bei Anreise per E-Mail als PDF oder Foto zu senden! An:

info@pianova-ferienwohnungen.de

Zusatz AGB & Datenschutz: Corona/Vertragsergänzung Ferienwohnung Sund

Wir freuen uns, dass Ihr Urlaub nun wie gebucht stattfinden kann und bitten Sie, die nachfolgenden Regelungen frühzeitig vor Anreise zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten, damit ein reibungsloser, sicherer Urlaub für Sie möglich ist.

1. Von der Anreise ausgeschlossen sind:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils gültigen infektionsschutz rechtlichen Vorgaben verwiesen
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemein-symptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)

2. Anreise

Die Mieter reisen mit einem negativen Coronatest an. Gefordert ist:

-PCR Test – nicht älter als 48 Stunden oder

-Bestätigter POC-Antigen Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden oder

-unter Aufsicht des Vermieters gemachter Selbsttest (die Selbsttests sind mitzubringen)

 

Den Test nehmen Sie idealerweise vor Anreise an Ihrem Heimatort vor.

Vollständig geimpfte Mieter (15 Tage nach erfolgter Zweitimpfung) oder Covid-19-Genesene müssen anstelle eines negativen Testergebnisses den Impfpass, die Ersatzbescheinigung

des Impfzentrums, ein ärztliches Attest oder ähnliche Nachweis-Dokumente bei Anreise vorlegen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich mit dem Nachweis der negativen Testergebnisse bzw. des Impfnachweises oder Bescheinigung als Covid-19-Genesener.

3. Corona-Tests

Die Mieter verpflichten sich spätestens 24 Stunden nach der Testung zu Hause und danach 2x je Woche während der Mietzeit einen erneuten Test zu machen. Die Testergebnisse sind dem Beherbergungsbetrieb unaufgefordert vorzulegen.

Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

4. Quarantäne

Die Mieter verpflichten sich, bei positivem Testergebnis zu folgendem:

Die Mieter begeben sich umgehend in Ihre gebuchte Unterkunft.

Der Mieter ist verpflichtet, ein positives Testergebnis sofort an den Vermieter zu melden. Der Mieter muss sich unverzüglich mit einem Arzt telefonisch in Verbindung setzen um einen PCR-Test zu machen.

Im Falle einer Bestätigung des Verdachtsfalles (positiver PCR-Test) müssen die Mieter die Heimreise auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Arzt antreten.

 

Eine verfrühte, eventuell krankheitsbedingte Abreise der Mieter führt nicht zur Erstattung der Miete durch den Vermieter.

5.Datenverarbeitung

Die Mieter stimmen der Erfassung, Verarbeitung, ggf. Weiterleitung an die Gesundheitsämter sowie der 4-wöchigen Speicherung der Kontaktdaten zum Zweck der der Kontaktnachverfolgung des Infektionsgeschehens zu.

6. Kontaktbeschränkungen

Die Mieter verpflichten sich, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gemäß der gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung einzuhalten.