AGB’s
Ferienwohnungen-Sund / PIANOVA-Ferienwohnungen
Inhaber:
Michael Sund
Kreismoorstraße 7
26629 Großefehn
E-Mail: info@pianova-ferienwohnungen.de
Telefon: + 49 (0) 4943 / 92 57 912
Mobil: 0171 7164 575 Michael Sund
Steuer ID: 54-139-01190
Sie können uns gerne die Impf- oder Testbestätigung bei Anreise per E-Mail als PDF oder Foto zu senden! An:
info@pianova-ferienwohnungen.de
Zusatz AGB & Datenschutz: Corona/Vertragsergänzung Ferienwohnung Sund
Wir freuen uns, dass Ihr Urlaub nun wie gebucht stattfinden kann und bitten Sie, die nachfolgenden Regelungen frühzeitig vor Anreise zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten, damit ein reibungsloser, sicherer Urlaub für Sie möglich ist.
1. Von der Anreise ausgeschlossen sind:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils gültigen infektionsschutz rechtlichen Vorgaben verwiesen
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemein-symptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)
2. Anreise
Die Mieter reisen mit einem negativen Coronatest an. Gefordert ist:
-PCR Test – nicht älter als 48 Stunden oder
-Bestätigter POC-Antigen Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden oder
-unter Aufsicht des Vermieters gemachter Selbsttest (die Selbsttests sind mitzubringen)
Den Test nehmen Sie idealerweise vor Anreise an Ihrem Heimatort vor.
Vollständig geimpfte Mieter (15 Tage nach erfolgter Zweitimpfung) oder Covid-19-Genesene müssen anstelle eines negativen Testergebnisses den Impfpass, die Ersatzbescheinigung
des Impfzentrums, ein ärztliches Attest oder ähnliche Nachweis-Dokumente bei Anreise vorlegen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich mit dem Nachweis der negativen Testergebnisse bzw. des Impfnachweises oder Bescheinigung als Covid-19-Genesener.
3. Corona-Tests
Die Mieter verpflichten sich spätestens 24 Stunden nach der Testung zu Hause und danach 2x je Woche während der Mietzeit einen erneuten Test zu machen. Die Testergebnisse sind dem Beherbergungsbetrieb unaufgefordert vorzulegen.
Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
4. Quarantäne
Die Mieter verpflichten sich, bei positivem Testergebnis zu folgendem:
Die Mieter begeben sich umgehend in Ihre gebuchte Unterkunft.
Der Mieter ist verpflichtet, ein positives Testergebnis sofort an den Vermieter zu melden. Der Mieter muss sich unverzüglich mit einem Arzt telefonisch in Verbindung setzen um einen PCR-Test zu machen.
Im Falle einer Bestätigung des Verdachtsfalles (positiver PCR-Test) müssen die Mieter die Heimreise auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Arzt antreten.
Eine verfrühte, eventuell krankheitsbedingte Abreise der Mieter führt nicht zur Erstattung der Miete durch den Vermieter.
5.Datenverarbeitung
Die Mieter stimmen der Erfassung, Verarbeitung, ggf. Weiterleitung an die Gesundheitsämter sowie der 4-wöchigen Speicherung der Kontaktdaten zum Zweck der der Kontaktnachverfolgung des Infektionsgeschehens zu.
6. Kontaktbeschränkungen
Die Mieter verpflichten sich, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gemäß der gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung einzuhalten.
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch, schriftlich per Briefpost, E-Mail bestätigt und somit die Buchung annimmt.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast hat die Pflicht, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einspruch, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2 Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen ist nur mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters zulässig.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des Preises für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu Überweisen oder am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel zu zahlen. Vor Ort hat zu diesem Zeitpunkt die Zahlung in bar zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort noch nicht akzeptiert werden.
(7) Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
- Bitte behandeln Sie die überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich . Für etwaige Schäden haftet der Feriengast. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Es gilt eine generelle Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr und eine Nachtruhe ab 22:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen und das Klavierspielen in den Wohnungen ist in diesen Zeit untersagt.
- Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Tiere auf mitgebrachten Unterlagen ablegen, keine Sitzmöbeln nutzen. Sind Verunreinigungen durch Tiere entstanden, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
- In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
- Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
- Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
- Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Sicherheit:
- Auf der Anlage befinden sich mehrere Gewässer die nicht eingezäunt sind. Daher sollten kleine Kinder auf dem Gelände nicht ohne Aufsicht sein.
- Die Pferde dürfen nur mit Zustimmung der Besitzer gefüttert oder geritten werden.
- Da es sich bei der PIANOVA Reitakademie mit Zuchtbetrieb, um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, müssen Sie mit Gefahren, Geräuschen und Gerüchen rechnen. Diese wären z. B. Pferde, Traktoren, Motorengeräusche.
- Vergessen Sie nicht: “Pferde sind Fluchttiere”. Daher nehmen Sie beim Heranfahren oder Überholen besondere Rücksicht auf Pferd und Reiter.
- Hupen Sie nicht und schauen Sie, ob der Reiter Sie bemerkt hat, bevor sie überholen.
- Wenn sie sich Pferden von hinten nähern, sollten Sie sich aus sicheren Abstand bemerkbar machen, damit das Pferd sich nicht erschrickt und eventuell nach Ihnen tritt. Es trägt zum Schutz des Tiers, dem Reiter und Ihrem Fahrzeug bei.
Instrumente:
- In jeder Ferienwohnung steht ein sehr hochwertiges , gestimmt und reguliertes Klavier.
- Bei Beschädigungen haftet der Feriengast.
Sauberkeit:
- Bitte verlassen Sie die Ferienwohnung so wie Sie sie angetroffen haben.
- Entsorgen Sie den Müll und entfernen sämtliche mitgebrachten Lebensmittel.
- Stellen Sie das saubere Geschirr wieder in die Schränke.
- Ist die Ferienwohnung nicht ordentlich übergeben, wird der Reinigungs Mehraufwand mit mindestens 200,-€ berechnet.
- Wir bitten darum, dass Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere auf dem Gelände selbst entsorgen.
für Reiter:
Die Pianova-Reitakademie bietet Ihnen und Ihrem Pferd außergewöhnliche Trainingsmöglichkeiten im Gelände, das erfordert eine Menge Aufwand und Pflege. Damit alle Gäste das Gelände langfristig nutzen können, müssen wir alle gemeinsam bestimmte Regeln befolgen:
- In der Reithalle oder auf dem Pianova-Gelände sind Pferdeäpfel zu entsorgen
- Bei Nutzung der Weiden sind diese täglich ab zu äppeln.
- Die Wiese neben und hinter der Reithalle sind Moorwiesen. Deshalb werden sie nicht beritten, lassen Sie Ihre Pferde dort nicht grasen.
- Die Hügelstrecke und der Grasplatz mit den Working Hindernissen sind bei nassen Witterungsverhältnissen gesperrt.
- Stallruhe von 21 Uhr bis 7 Uhr.
Pianova-Ferienwohnungen in Coronazeiten
Lieber Feriengast,
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Das Pianova Team hat die Reinigungs- und Desinfektionsstandards deutlich erhöht. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir die Reinigungspauschale auf 65,-€ erhöhen mussten.
Nach jedem Belegwechsel werden die Ferienwohnungen intensiv gereinigt und alle relevanten Bereiche nach den geltenden Vorgaben desinfiziert. Wir freuen uns Ihnen eine saubere, gesunde Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
(§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens | Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises |
30 Tage vor Anreise | 0 % |
25 bis 29 Tage vor Anreise | 20 % |
15 bis 24 Tage vor Anreise | 40 % |
10 bis 14 Tage vor Anreise | 60 % |
5 bis 9 Tage vor Anreise | 80 % |
< 3 Tage vor Anreise | 100 % |
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 23.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. (a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, (c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, (d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(8) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreis Zahlungen und / oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 23.00 Uhr erfolgen, um die anderen Gäste nicht zu stören.. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann nur mit Rücksprache erfolgen.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Der Vermieter ist berechtigt bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € zu verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und / oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
- Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10:00 Uhr besenrein zu verlassen und alle mitgebrachten Lebensmittel mit zu nehmen oder zu entsorgen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnungen hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung von 50 €. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Kosten.
- Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, den Schlüssel auf im Türschloß in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zu Schließen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
- Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
siehe Datenschutzbestimmung.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mandelbachtal/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist St. Ingbert. Allgemeiner Gerichtsstand ist Saarbrücken.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.